Anonymer Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte GmbH | Deloitte Legal Österreich („JWO“) Meldekanal
Willkommen auf dem Whistleblowing Meldekanal der Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte GmbH | Deloitte Legal Österreich („JWO“)! Der Whistleblowing Meldekanal wird von JWO mit seinem technischen Dienstleister Sage DPW1 betrieben. Sie können rund um die Uhr und, sofern Sie dies wünschen, vollkommen anonym einen Whistleblowing Fall anzeigen.
Die Geldwäsche- und Whistleblowingbeauftragten von JWO prüfen Ihre Meldung auf Relevanz und leiten alle notwendigen Maßnahmen ein.
Ihre Meldung ist womöglich eine wichtige Erkenntnis für JWO. Sie als Hinweisgeber2 können einen wesentlichen Beitrag leisten, Missstände aufzudecken und Schäden zu begrenzen oder sogar zu verhindern.

Welche Meldungen sind von Bedeutung?
Prinzipiell steht es Ihnen frei, jeden Ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Sachverhalt zu melden. Primär geht es jedoch um Meldungen von möglichen Verstößen3 in folgenden Bereichen:
- öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- kerntechnische Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Bitte halten Sie sich an diese gesetzlich vorgegebenen Themenkategorien. Sollte Ihre Meldung keiner der genannten Themenkategorien zuordenbar sein, dann wenden Sie sich bitte auf einem anderen Weg an eine unternehmensinterne Stelle von Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte GmbH | Deloitte Legal Österreich („JWO“).
Wie läuft eine Meldung ab?
Klicken Sie weiter unten auf „Vorfall sicher und anonym melden“ – so gelangen Sie zum Webformular. Bitte füllen Sie alle relevanten Informationen aus. Sie können auch Anhänge von max. 10 MB mitsenden. Achtung, digitale Dokumente enthalten oft Informationen über Autoren. Um Ihre Anonymität zu wahren, entfernen Sie diese vor dem Versenden.
Die Geldwäsche- und Whistleblowingbeauftragten von JWO prüfen Ihre Meldung und informieren Sie, im Regelfall binnen drei Monaten über den weiteren Verlauf bzw. die ergriffenen Folgemaßnahmen, sofern Sie Ihre Kontaktdaten optional über die Eingabemasken zur Verfügung stellen. In besonders komplexen Einzelfällen kann sich diese Frist auf bis zu sechs Monate verlängern, um eine umfassende und gewissenhafte Untersuchung zu gewährleisten.
Wie Sie gegebenenfalls auf Konsequenzen reagieren können
Konsequenzen für Hinweisgeber sind gesetzlich verboten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie dennoch Konsequenzen oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind, melden Sie dies bitte über diesen Kanal. Die entsprechende Kategorie ist „Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen“. So können entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Es steht Ihnen frei, parallel zu diesem Kanal bzw. anstelle dieses Kanals Verstöße auch an die zuständige Behörde zu melden.
Bitte beachten Sie, dass diese Plattform nicht der Behandlung genereller Anfragen oder Beschwerden dient, sondern ausschließlich der Meldung bestimmter Verstöße. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Verbreitung wissentlich falscher oder irreführender Informationen strafbar sein kann. Für Hinweise, die Sie jedoch nach bestem Wissen und Gewissen vornehmen, sind keine nachteiligen Folgemaßnahmen zu befürchten.