Anonymer Meldekanal: Österreichische Nationalbibliothek
Herzlich willkommen auf diesem Whistleblowing Meldekanal! Der Whistleblowing-Meldekanal wird von Sage DPW1 betrieben – sicher, anonym und natürlich komplett unabhängig. Sie können rund um die Uhr und vollkommen anonym einen Whistleblowing-Fall anzeigen. Wir gewährleisten die vertrauliche und unabhängige Bearbeitung Ihrer Meldung.
Unser Partner Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte GmbH | Deloitte Legal Österreich („JWO | Deloitte Legal“)2 prüft Ihre Meldung auf Relevanz nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz („HSchG“) und leitet Ihre Meldung gegebenenfalls an Österreichische Nationalbibliothek weiter. Österreichische Nationalbibliothek wird in jedem Fall nur unter Wahrung Ihrer Anonymität informiert.
Ihre Meldung liefert womöglich wichtige Erkenntnisse. Sie als Hinweisgeber:in3 können einen wesentlichen Beitrag leisten, dass Missstände aufgedeckt und Schäden begrenzt oder sogar verhindert werden.
Welche Meldungen sind von Bedeutung?
Bitte melden Sie nur mögliche Verstöße4 in folgenden Bereichen:
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB)
- Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union
- Binnenmarktvorschriften, Wettbewerb und staatliche Beihilfen
Bitte halten Sie sich an diese gesetzlich vorgegebenen Themenkategorien. Sollte Ihre Meldung keiner der genannten Themenkategorien zuordenbar sein, dann wenden Sie sich bitte an eine unternehmensinterne Stelle. Bitte beachten Sie, dass Meldungen zu anderen als den genannten Themen nicht dem Schutz des HSchG unterliegen.
Wie läuft eine Meldung ab?
Klicken Sie weiter unten auf „Vorfall sicher und anonym melden“ – so gelangen Sie zum Webformular. Bitte füllen Sie alle relevanten Informationen aus. Sie können auch Anhänge von max. 10 MB mitsenden. Achtung, digitale Dokumente enthalten oft Informationen über Autoren. Um Ihre Anonymität zu wahren, entfernen Sie diese vor dem Versenden.
Bitte beachten Sie, dass ohne Angabe von Kontaktdaten, die jedoch ohne Ihre gesonderte Zustimmung nicht an Österreichische Nationalbibliothek weitergegeben werden, keine aktive Kontaktaufnahme mit Ihnen möglich ist, in diesem Fall bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer Nachmeldung oder Rückfrage unter Angabe der individuelle Fallnummer (Meldungs-ID). Nach erfolgreichem Abschluss der Meldung, wird Ihnen neben der Zusammenfassung Ihrer Meldung und der Empfangsbestätigung daher auch eine Meldungs-ID angezeigt. Bitte notieren Sie sich diese Nummer und halten Sie diese streng vertraulich, damit Sie im Fall späterer Nachmeldungen oder Rückfragen Ihrer ursprünglichen Erstmeldung zugeordnet werden können. Haben Sie Ihre Kontaktdaten angegeben, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen zudem zusätzlich eine Empfangsbestätigung für Ihre Meldung per E-Mail (einschließlich einer Zusammenfassung Ihrer Meldung und der individuellen Fallnummer).
JWO | Deloitte Legal prüft Ihre Meldung und informiert Sie im Regelfall binnen drei Monaten über den weiteren Verlauf bzw. die ergriffenen Folgemaßnahmen, sofern Österreichische Nationalbibliothek diese Informationen JWO | Deloitte Legal (rechtzeitig) zur Verfügung stellt und Sie Kontaktdaten angegeben haben. In besonders komplexen Einzelfällen kann sich diese Frist auf bis zu sechs Monate verlängern, um eine umfassende und gewissenhafte Untersuchung zu gewährleisten.
Wie Sie gegebenenfalls auf Konsequenzen reagieren können
Konsequenzen für Hinweisgeber sind gesetzlich verboten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie dennoch Konsequenzen oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind, melden Sie dies bitte über diesen Kanal. Die entsprechende Kategorie ist „Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen“. So können entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Primär sollten Hinweise immer über diesen Meldekanal abgegeben werden. Wäre dies allerdings nach Ihrer begründeten Ansicht nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar oder würde sich dies als erfolglos oder aussichtslos erweisen, steht Ihnen auch die Möglichkeit einer Meldung über eine externe Stelle zur Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen offen. Sofern keine Sonderzuständigkeit besteht, ist das das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung.
Bitte beachten Sie, dass diese Plattform nicht der Behandlung genereller Anfragen oder Beschwerden dient, sondern ausschließlich der Meldung von Verstöße in den oben genannten Bereichen. Die Verbreitung wissentlich falscher oder irreführender Informationen kann strafbar sein. Für Hinweise, die Sie jedoch nach bestem Wissen und Gewissen vornehmen, sind keine nachteiligen Folgemaßnahmen zu befürchten.